Mittwoch, 18. Dezember 2013

Rassismusgesetz: Die Meinungsfreiheit geht vor

Die Schweiz hat gegen die freie Meinungsäusserung verstossen. Die Rassismus-Strafnorm des schweizerischen Strafgesetzbuches steht im Widerspruch zur Meinungsfreiheit und Demokratie. Das haben hier einige Politiker schon längst bemerkt und wurde kürzlich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil bekräftigt. Die Schweiz verurteilte einen türkischen Politikers, der die These vom Völkermord an Armeniern durch die Türkei im Ersten Weltkrieg bestritten hatte. Dies sei ein Verstoss gegen die in der Menschenrechtscharta des Europarats verankerte Meinungsfreiheit. In einer Demokratie darf der Staat in der Geschichtsschreibung nicht manipulieren und offene Diskussionen verbieten.
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/die-meinungsfreiheit-geht-vor-1.18206579
Man müsse aufpassen, mahnt der Menschenrechtsgerichtshof, dass solche Sanktionen nicht in Zensur mündeten und Bürger davon abhielten, sich kritisch zu äussern. Konsequenterweise lehnen es die Strassburger Richter denn auch ab, ihrerseits eine rechtliche Bewertung der Ereignisse in der Türkei vor hundert Jahren vorzunehmen.
Wenn ein Staat definiert, was Wahrheit sei, und, dass die Ablehnung der definierten Wahrheit unter Strafe steht, erinnert das böse an Mittel des Staatsterrors, wie sie u.a. das Verbot der "Majestätsbeleidigung", von "Äusserungen gegen das Türkentum" oder von "kommunistischer Agitation" darstellen können.
http://www.srf.ch/news/schweiz/schweiz-in-strassburg-fuer-rassismus-urteil-geruegt
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-12/egmr-armenien-genozid-meinungsfreiheit
Beim Begriff Genozid geht es auch um viel Geld.

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